Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der na IT Consulting GmbH, Ostlandstr. 21, 69207 Sandhausen (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über IT-Dienstleistungen, einschließlich Softwareentwicklung, IT-Qualitätsmanagement, IT Service Management, Software Testing, Management Consulting und IT-Projektmanagement.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, dem Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem Stand der Technik und unter Beachtung anerkannter branchenüblicher Standards. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Bei Werkverträgen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Bei Dienstverträgen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Dienstleistung, nicht einen bestimmten Erfolg.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
Bei Projekten mit längerer Laufzeit ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu stellen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der befugt ist, verbindliche Entscheidungen zu treffen. Der Auftraggeber stellt die erforderliche Hard- und Software-Infrastruktur bereit und gewährt dem Auftragnehmer die notwendigen Zugangsrechte.
Verzögert sich die Leistungserbringung durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände, die durch mangelnde Mitwirkung entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
§ 6 Abnahme
Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach Fertigstellung durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber hat das Werk innerhalb von 10 Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung zu prüfen und die Abnahme zu erklären oder begründete Mängelrügen mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb der Frist keine Rückmeldung, gilt das Werk als abgenommen. Die Abnahme befreit den Auftragnehmer von der Pflicht zur Mängelbeseitigung, soweit nicht offensichtliche Mängel gerügt wurden.
§ 7 Gewährleistung
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, sofern nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.
Bei Mängeln ist der Auftragnehmer zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 9 Geheimhaltung und Datenschutz
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 10 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen ein.
Wiederverwendbare Werkzeuge, Frameworks und Know-how des Auftragnehmers, die im Rahmen der Leistungserbringung zum Einsatz kommen, verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers.
§ 11 Kündigung
Dienstverträge können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht im Einzelfall abweichende Regelungen vereinbart wurden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Bei Kündigung während laufender Projekte hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen zu vergüten.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Mannheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.